Ethikkodex
EINFÜHRUNG
Artikel 1. Ursprung und Natur.
Der Verhaltenskodex von HEMP RIDER, S.L. hat seinen Ursprung in den Prinzipien und Werten, die seinen Geschäftssinn prägen. Er geht direkt von der Geschäftsleitung aus und hat für alle Personen, die in seinen Anwendungsbereich fallen, verbindlichen Charakter. Diese müssen ihr Verhalten und ihre Verfahren nicht nur an gesetzliche Bestimmungen, Verfahrensregeln, von den verschiedenen Regulierungsorganen erlassene Vorschriften und vertragliche Normen anpassen, sondern sich auch an die im vorliegenden Kodex enthaltenen Anordnungen und Richtlinien halten.
Die Nichtbeachtung, Ignorierung, Missachtung, Ungehorsamkeit, Unterlassung oder Abweichung vom Verhaltenskodex zieht reale, wirksame, direkte und unmittelbare Konsequenzen für alle im Anwendungsbereich enthaltenen Personen nach sich und kann disziplinarische arbeitsrechtliche Verantwortlichkeiten begründen, die sogar die höchste arbeitsrechtliche Sanktion, nämlich die fristlose Kündigung, nach sich ziehen können, und das alles unbeschadet der strafrechtlichen, zivilrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeiten, die zusätzlich entstehen können.
Artikel 2. Anwendungsbereich
Der vorliegende Verhaltenskodex findet Anwendung auf alle Mitglieder der Geschäftsleitung, Führungskräfte, Mitarbeiter und Dritte, die verbunden sind, unabhängig von der rechtlichen Qualifikation der Beziehung, die sie mit dem Unternehmen verbindet.
Artikel 3. Kenntnis, Einhaltung, Kooperationspflicht und Verbreitung des Verhaltenskodex.
Die Personen, die in den Anwendungsbereich fallen, müssen den Verhaltenskodex kennen und ihr Verhalten daran anpassen sowie aktiv kooperieren, um die Einhaltung desselben durch alle im Anwendungsbereich enthaltenen Personen zu erleichtern, wodurch die größtmögliche Rechtssicherheit gewährleistet wird.
Zur Kooperationspflicht der Verpflichteten gehört die Pflicht, dem Compliance Officer jede bekannte oder begründete Verdachtslage einer Nichteinhaltung mitzuteilen. Die Pflichtverletzung, das Vorliegen von Nichteinhaltungsfällen nicht zu melden, zieht eine Situation von Disziplinlosigkeit und Ungehorsam bei der Arbeit nach sich.
Die Aufgaben der Verbreitung, Schulung, Kenntnisnahme und Akzeptanz des Verhaltenskodex werden vom Compliance Officer durchgeführt, haben einen dauerhaften, periodischen und ständigen Charakter und müssen in Bezug auf alle Verpflichteten dauerhaft wiederholt und aktualisiert werden.
Die Teilnahme und Anwesenheit an Schulungen, Verbreitungssitzungen, Auffrischungen und Aktualisierungen des Verhaltenskodex ist für alle im Anwendungsbereich enthaltenen Personen obligatorisch, und das unentschuldigte Fernbleiben von diesen Sitzungen gilt als Disziplinlosigkeit und Ungehorsam am Arbeitsplatz.
Artikel 4. Aktualisierung und Überprüfung des Verhaltenskodex.
Der Verhaltenskodex ist ein Instrument, dessen Zweck es ist, das Verhalten der verpflichteten Personen, die in seinen Anwendungsbereich fallen, aufzuzeigen. Aus diesem Grund muss dieses Regelwerk ständig aktualisiert und überprüft werden, um es an neue Gegebenheiten anzupassen, die entstehen können. Es muss vermieden werden, dass es veraltet und nicht an die Entwicklung der Zeit oder an die ständigen Veränderungen des technischen Stands angepasst ist.
GRUNDLEGENDE PRINZIPIEN UND ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN ZUR HANDLUNG
Artikel 5. Respekt vor Werten und Normen. Pflichten zu Vorsicht, Verantwortung und Integrität.
Den Beteiligten wird die Pflicht auferlegt, sich so zu verhalten, dass der Respekt vor den ethischen Werten und Prinzipien von HEMP RIDER, S.L. gewährleistet ist. Sie verpflichten sich, ihr Handeln zu leiten und ihre Einstellung so anzupassen, dass der Respekt vor diesen Prinzipien und Werten gewahrt bleibt.
Sie müssen stets die Gesetze und Vorschriften respektieren sowie ihr Verhalten und ihre Einstellung an die im vorliegenden Kodex enthaltenen Regelungen anpassen, die Verfahren einhalten und Verhaltensweisen melden, die der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen entgegenstehen.
Ihre Entscheidungsfindung und ihr Handeln müssen stets von den Prinzipien der Verantwortung, Vorsicht und Integrität geleitet werden. Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass ihre Entscheidungen und Handlungen immer die Interessen des Unternehmens verfolgen.
Sollte eine verpflichtete Person Zweifel haben, ob eine Handlung oder Unterlassung die im Verhaltenskodex, den Gesetzen, Normen, dem vorliegenden Verhaltenskodex, den Richtlinien oder Verfahrensweisen von HEMP RIDER, S.L. enthaltenen Prinzipien und Werte verletzen könnte, ist von der Durchführung der Handlung abzusehen und der Vorgesetzte oder der Compliance Officer zu konsultieren. Es besteht die Verpflichtung zur Vorsicht, um Verstöße und Konfliktsituationen vorzubeugen und zu vermeiden.
Artikel 6. Gleichheit und Nichtdiskriminierung.
Das Prinzip der Gleichheit muss in allen persönlichen, beruflichen und arbeitsbezogenen Beziehungen präsent sein.
Jegliche Form der Diskriminierung ist ausdrücklich verboten und wird nicht toleriert, unabhängig von der Ursache (Geburt, Rasse, Geschlecht, Religion, sexuelle Orientierung, Ideen, Meinung) oder jeder sonstigen persönlichen und sozialen Bedingung oder Umständen.
Bei Auswahl-, Einstellungs-, Ausbildungs- und Beförderungsprozessen sind objektive Kriterien anzuwenden, die sich an den Grundsätzen von Leistung, Fähigkeit, Profilanalyse und Bewertung der Kandidaten orientieren; willkürliches und diskriminierendes Verhalten ist verboten.
Die Verwendung von abwertender Sprache oder Ausdrücken, die Verachtung ausdrücken könnten, sowie Äußerungen jeglicher Art, die irgendeine Form von Diskriminierung erkennen lassen, sind ausdrücklich verboten und werden nicht toleriert.
Die in diesem Artikel enthaltenen Verpflichtungen und Anordnungen verpflichten die Mitglieder der Organisation sowohl im Umgang miteinander als auch im Umgang mit Dritten, unabhängig davon, ob diese Dritten eine Verbindung zu HEMP RIDER, S.L. haben oder nicht.
Artikel 7. Respekt gegenüber Personen: Freiheit, Unversehrtheit, Würde und Privatsphäre.
Die persönlichen und beruflichen Beziehungen innerhalb von HEMP RIDER S.L. müssen die Freiheit der Individuen in all ihren Ausprägungen gewährleisten sowie die gebührende Achtung der Würde, den Respekt des Rechts auf Privatsphäre und die physische wie persönliche Unversehrtheit wahren.
Handlungen von Missbrauch, Belästigung (sowohl moralisch als auch sexuell), unwürdiger Behandlung, Herabsetzung, Einschüchterung, Zwang, Verletzung oder Eingriff in die Privatsphäre, Respektlosigkeit oder Mangel an gebührender Rücksicht, Übergriffe, Drohungen sowie jegliches Verhalten, das dem Respekt und der Freiheit der Personen widerspricht, sind ausdrücklich verboten und werden von der Organisation nicht toleriert. Solche Verhaltensweisen werden als inakzeptabel und der friedlichen Koexistenz entgegenstehend betrachtet.
Alle Mitglieder der Organisation müssen ein Verhalten an den Tag legen, das Situationen verhindert, die dem Respekt gegenüber Personen in jeglicher Hinsicht (Freiheit, Unversehrtheit, Würde und Privatsphäre) widersprechen, und sie sind verpflichtet, etwaige Verstöße gegen diese Prinzipien zu melden.
Die Sicherstellung eines guten Arbeitsklimas liegt in der Verantwortung aller Mitglieder der Organisation. Jegliche Einstellungen, Handlungen oder Unterlassungen, die das friedliche Zusammenleben gefährden, sind untersagt.
Artikel 8. Arbeitsschutz. Sicherheit und Gesundheit.
Alle im Anwendungsbereich dieses Ethikkodex enthaltenen Personen werden die notwendigen Maßnahmen fördern und ergreifen, um einen wirksamen Schutz im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu gewährleisten.
Es wird eine dauerhafte Maßnahme durchgeführt, um die bestehenden Schutzniveaus stets zu verbessern und anzupassen, sowohl infolge der produktiven und technischen Entwicklung als auch um den Schutz von Personen sicherzustellen, die gegenüber bestimmten Risiken besonders empfindlich sind.
Es wird keinerlei Toleranz gegenüber Verstößen gegen Sicherheits- und Gesundheitsaspekte am Arbeitsplatz geben. Es ist stets notwendig, den Verantwortlichen das Vorhandensein von präventiven Mängeln mitzuteilen. Wer Kenntnis von solchen Verstößen hat und diese nicht meldet oder kommuniziert, gilt als des Gehorsamsverstoßes schuldig.
In jedem Fall müssen alle Verpflichteten die Richtlinien und Anordnungen zum Arbeitsschutz strikt einhalten und darauf achten, dass die präventiven Vorschriften befolgt werden.
9. Verpflichtung gegenüber der Umwelt und Nachhaltigkeit.
Die Verpflichteten sind dazu angehalten, den Respekt gegenüber der Umwelt sicherzustellen, Initiativen zur Förderung der ökologischen Verantwortung zu unterstützen und die Entwicklung sowie Verbreitung umweltfreundlicher Technologien zu fördern, sodass in jedem Fall die Nachhaltigkeit nicht gefährdet wird.
Alle Verpflichteten verpflichten sich, Ressourcenverschwendung zu vermeiden und Verhaltensweisen zu unterlassen, die, obwohl zunächst legitim, durch missbräuchliche Ausübung soziale oder umweltbezogene Schäden verursachen könnten, insbesondere wenn sie sozialen oder ökologischen Schaden anrichten.
10. Allgemeines Engagement zum Schutz des Rufes von HEMP RIDER S.L.
Verhaltensweisen, die vom vorliegenden Ethikkodex abweichen, oder jegliches Verhalten im Rahmen beruflicher Tätigkeiten, das dem Ruf oder dem guten Namen von HEMP RIDER S.L. schaden könnte, werden nicht toleriert.
Die Verpflichtung der betroffenen Personen besteht darin, stets gemäß den Anordnungen und Richtlinien des Ethikkodex sowie den ethischen Werten von HEMP RIDER S.L. zu handeln. Bei Unsicherheiten bezüglich des Vorgehens ist die sofortige Rücksprache mit der vorgesetzten Führungskraft oder dem Compliance Officer erforderlich.
11. Dialog und Transparenz.
Die vom Kodex Verpflichteten sollen eine Haltung des offenen und ehrlichen Dialogs einnehmen, geprägt vom Prinzip der Transparenz und Gegenseitigkeit, als wesentliche Grundlage sowohl zur Vermeidung von Konflikten als auch zur Lösung dieser, falls sie auftreten.
In jeder Dialogsituation sind die Beteiligten verpflichtet, den gebührenden Respekt und die angemessene Rücksichtnahme zu wahren. Die Verwendung diskriminierender, bedrohlicher, vulgärer, beleidigender oder beschimpfender Sprache sowie aggressives oder bedrohliches Verhalten – sei es physisch, gestisch oder verbal – wird sowohl gegenüber den direkten Gesprächspartnern als auch gegenüber unbeteiligten Dritten strikt abgelehnt.
12. Treu und Glauben und gebotene Sorgfalt.
Das Verhalten der vom Ethikkodex Verpflichteten muss jederzeit die Regeln von Treu und Glauben sowie der gebotenen Sorgfalt respektieren. Besteht Zweifel, ob eine Handlung oder Unterlassung diese Prinzipien verletzen könnte, ist die Handlung zu unterlassen und Rücksprache mit der vorgesetzten Führungskraft oder dem Compliance Officer zu halten.
Die Anforderung an Treu und Glauben geht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinaus und verpflichtet die Verpflichteten, ihre Handlungen an den ethischen Werten und Prinzipien von HEMP RIDER S.L. auszurichten. Es gilt als treuwidrig, wenn das Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung HEMP RIDER S.L., einem Verpflichteten des Kodex oder Dritten Schaden zufügen kann.
13. Wettbewerbsausschluss, Transparenz und Vereinbarkeit.
Die vom Ethikkodex Verpflichteten, die nicht ausdrücklich eine Exklusivitätsverpflichtung gegenüber HEMP RIDER S.L. vor Aufnahme einer Dienstleistungserbringung als Arbeitnehmer oder Selbstständige unterzeichnet haben, müssen diese Situation dem Compliance Officer mitteilen, damit dieser eine Vereinbarkeitsprüfung durchführt, um rechtswidrige Konkurrenzsituationen oder Interessenkonflikte zu vermeiden.
In jedem Fall sind alle Verpflichteten des Ethikkodex, einschließlich derjenigen ohne arbeitsrechtliches Verhältnis, verpflichtet, sich zu enthalten, direkt oder über Dritte Dienstleistungen für andere Unternehmen im gleichen Marktsegment wie HEMP RIDER S.L. zu erbringen – auch wenn diese Beziehung unentgeltlich oder rein kollaborativ ist.
Die Nichtbeachtung der Pflicht zur vorherigen Mitteilung stellt einen Ungehorsam gegenüber Weisungen und insbesondere gegenüber der Pflicht zur Transparenz dar und kann zusätzlich einen Verstoß gegen das Prinzip von Treu und Glauben im Vertragsverhältnis bedeuten.
Die Verpflichteten haben stets die Pflicht, Kunden, Regulatoren, Lieferanten, Kunden und jegliche Dritte sowie untereinander klare, authentische und transparente Informationen zu liefern, insbesondere bezüglich Vertragsbedingungen, Produkteigenschaften, Risiken von Produkten und Dienstleistungen. Die bereitgestellten Informationen sind so anzupassen, dass sie für den jeweiligen Gesprächspartner verständlich sind. Das Unterlassen relevanter Informationen, die Entscheidungen auf Basis dieser beeinflussen könnten, gilt als Verletzung der Transparenzpflicht.
KONKRETE VERHALTENSWEISEN.
14. Situationen von Interessenkonflikten.
Die Verpflichteten handeln stets unter Gewährleistung der Wahrung der Interessen von HEMP RIDER, S.L. und vermeiden jedweden Schaden für das Unternehmen. Es ist strengstens untersagt, dass Verpflichtete Personen oder Unternehmen, zu denen sie direkt oder indirekt eine wirtschaftliche, familiäre, persönliche oder sonstige besondere Beziehung haben, bevorzugt oder anders als gewöhnlich behandeln.
Die Verpflichteten handeln stets so, dass sie HEMP RIDER, S.L., deren Kunden, Partner und den Markt nicht in irgendeiner Weise schädigen, wobei die höchsten Standards beruflicher Sorgfalt und Integrität anzuwenden sind.
Die Verpflichteten haben mit voller Verantwortung und Integrität zu handeln und zu vermeiden, dass ihre Entscheidungen durch die Wahrung eigener persönlicher, wirtschaftlicher, familiärer oder sonstiger Interessen oder durch die Interessen Dritter, die nicht mit HEMP RIDER, S.L. verbunden sind (Lieferanten, Freunde, Familienmitglieder etc.), motiviert, geleitet oder beeinflusst werden.
Unter keinen Umständen dürfen Verpflichtete aufgrund ihrer Verbindung zu HEMP RIDER, S.L. eine bevorzugte oder privilegierte Behandlung einfordern, unbeschadet der speziellen, generell für Mitarbeitende und verbundene Personen geltenden Bedingungen.
Bestehen Interessenkonflikte aufgrund wirtschaftlicher, familiärer, freundschaftlicher oder sonstiger Verbindungen, die einen Verpflichteten betreffen, so hat dieser sich von der Teilnahme oder Einflussnahme an Vergabeprozessen von Produkten oder Dienstleistungen zu enthalten und die Situation unverzüglich seinem unmittelbaren Vorgesetzten oder dem Compliance Officer zu melden. Bei Vorliegen eines Interessenkonflikts ist unabhängig von den Informations- und Enthaltungspflichten dieser Umstand schriftlich in der Akte des jeweiligen Vorgangs zu dokumentieren.
15. Pflicht zur Verschwiegenheit, Geheimhaltung und Vertraulichkeit. Nutzung strategischer, privilegierter oder vertraulicher Informationen. Datenschutz.
Die Verpflichteten des Ethikkodex dürfen Informationen, zu denen sie im Rahmen ihrer Verbindung zu HEMP RIDER, S.L. Zugang haben, ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen in Bezug auf HEMP RIDER, S.L. verwenden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist untersagt.
Als allgemeines Prinzip gilt, dass zur besseren Schutz- und Kontrollgewährleistung nur die zur Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlichen Daten erhoben werden. Die Erhebung unnötiger oder überflüssiger Daten ist zu unterlassen. Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen zu beachten, unbeschadet zusätzlicher Verpflichtungen aus diesem Ethikkodex und sonstiger für HEMP RIDER, S.L. geltender Vorschriften.
Die Verantwortlichen sind verpflichtet, strengste Verschwiegenheit über alle Informationen zu wahren, die HEMP RIDER, S.L., deren Kunden, Lieferanten, andere Verpflichtete und betroffene Parteien betreffen und deren Offenlegung oder Verbreitung HEMP RIDER, S.L. oder die Beteiligten schädigen oder in unangenehme Situationen bringen könnte.
Besondere Vertraulichkeit gilt insbesondere für personenbezogene Daten, wirtschaftliche Positionen, Interessen und jegliche Informationen, die Kunden von HEMP RIDER, S.L. betreffen.
Die Pflichten zur Verschwiegenheit, Geheimhaltung und Vertraulichkeit gelten sowohl während der Dauer der Verbindung mit HEMP RIDER, S.L. als auch nach deren Beendigung.
Die Nutzung strategischer, privilegierter oder vertraulicher Informationen zum eigenen oder fremden Vorteil, die im Rahmen der Verbindung mit HEMP RIDER, S.L. erlangt wurden, ist den Verpflichteten strikt untersagt.
Die Verletzung der Verschwiegenheits-, Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht sowie die Nutzung vertraulicher oder privilegierter Informationen stellt einen Verstoß gegen die Treuepflicht dar, die das Verhältnis der Verpflichteten zu HEMP RIDER, S.L. prägt.
Verpflichtete haben es zu unterlassen, jegliche öffentliche Kommunikation oder Äußerungen gegenüber Medien über Aspekte der Tätigkeit von HEMP RIDER, S.L., dessen strategische Position, Interessen der Gesellschaft, Kunden, Lieferanten, verbundene Parteien oder sonstige die Marktstellung von HEMP RIDER, S.L. beeinträchtigende Sachverhalte zu tätigen, sofern sie nicht ausdrücklich von der Geschäftsleitung oder dem Compliance Officer dazu ermächtigt sind.
Besteht Unsicherheit darüber, welche Informationen als privilegiert, vertraulich oder geheim gelten, sind Verpflichtete verpflichtet, diese weder zu verbreiten noch zu verwenden und sich an ihren unmittelbaren Vorgesetzten oder den Compliance Officer zu wenden, um den konkreten Fall zu klären und Zweifel auszuräumen.
16. Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorgängen und Aufbewahrung von Unterlagen.
Die Verpflichteten müssen, wenn sie im Rahmen ihrer Aufgaben an Geschäftsvorgängen beteiligt sind, diese vollständig, detailliert, transparent und wahrheitsgemäß erfassen, verbuchen und dokumentieren, ohne Daten oder Informationen zu verschweigen, zu verändern oder zu verbergen, sodass die verbuchten und/oder erfassten Vorgänge vollständig nachvollziehbar sind und die Realität genau widerspiegeln. Um die Kontrolle über die Nachvollziehbarkeit der Vorgänge zu gewährleisten und deren genaue Abbildung sicherzustellen, ist die vollständige Aufbewahrung der zu jedem Geschäftsvorgang gehörigen Dokumentation erforderlich.
17. Pflicht zur Zusammenarbeit mit allen Kontrollbereichen, Aufsichtsbehörden, Regulierungsstellen sowie Verwaltungs- und Justizbehörden.
Die Zusammenarbeit mit den Kontrollbereichen von HEMP RIDER, S.L. darf nicht verweigert werden; es ist eine schnelle, vollständige und korrekte Beantwortung der Anfragen der Kontrollbereiche erforderlich. Das vollständige oder teilweise Verschweigen von Daten sowie die Ignoranz oder Verzögerung der Beantwortung von Anforderungen über eine objektiv unangemessene Frist hinaus gelten als Verletzung der Zusammenarbeitspflicht und als Verstoß gegen Weisungen.
Erhalten Verpflichtete Aufforderungen, Vorladungen, Anfragen, Schreiben, Anordnungen oder sonstige Bitten von Aufsichtsbehörden, Regulierungsstellen oder Verwaltungs- oder Justizbehörden, so sind diese gleichzeitig dem unmittelbaren Vorgesetzten und dem Compliance Officer zu melden und vollumfänglich, effizient und zügig mit der jeweiligen Stelle zusammenzuarbeiten.
Die Verpflichteten kooperieren mit Verwaltungs- und Justizbehörden bei der Durchführung von Pfändungsanordnungen und Vollstreckungsverfahren, die auf Verwaltungs- oder gerichtlichen Beschlüssen basieren. Es ist strikt verboten, Betroffene von Pfändungen oder Vollstreckungsverfahren zu warnen, zu benachrichtigen oder bei der Umgehung oder Minderung der Wirkung dieser Beschlüsse zu unterstützen.
18. Nutzung der Ressourcen des Unternehmens. Geistiges und gewerbliches Eigentum.
Die Ressourcen von HEMP RIDER, S.L. sind entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben sowie der gebotenen Sorgfalt zu verwenden. Es ist sicherzustellen, dass sie nicht für unangebrachte, illegale, unregelmäßige oder andere als die mit HEMP RIDER, S.L. verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten bestimmte Zwecke genutzt werden. Jegliche private Nutzung der Mittel und Ressourcen von HEMP RIDER, S.L. ist ausdrücklich verboten, sofern diese nicht ausdrücklich durch interne Vorschriften zur Ressourcennutzung genehmigt ist. Ebenso ist die Nutzung von geistigen Eigentumsrechten, Patenten oder Herstellungsverfahren Dritter, für die HEMP RIDER, S.L. keine Erlaubnis oder Lizenz besitzt, strikt untersagt.
Die von HEMP RIDER, S.L. bereitgestellten Mittel, Ressourcen, Geräte und Apparate zur Unterstützung der Erfüllung der Aufgaben der Verpflichteten sind nach den Grundsätzen von Treu und Glauben und gebotener Sorgfalt zu verwenden, zu pflegen und zu erhalten. Unangemessene Nutzungen, insbesondere solche, die diese Ressourcen beschädigen oder beeinträchtigen könnten, sind verboten. Bei Beendigung der Verbindung mit HEMP RIDER, S.L. ist die Rückgabe der Ressourcen durch die Verpflichteten unverzüglich ohne ausdrückliche Aufforderung vorzunehmen.
Die von HEMP RIDER, S.L. bereitgestellten Kommunikationsgeräte, IT-Mittel und das E-Mail-System sind als Arbeitsmittel zu betrachten und ausschließlich für berufliche Zwecke zu verwenden; private Nutzung ist untersagt. Hinsichtlich der betrieblichen E-Mail ist zu beachten, dass diese Eigentum von HEMP RIDER, S.L. ist und als Arbeitsmittel keine Erwartung auf Privatsphäre oder Vertraulichkeit der Kommunikation besteht; eine Überwachung zur Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften und Werten von HEMP RIDER, S.L. ist möglich.
Schäden, Verluste oder sonstige Beeinträchtigungen der Ressourcen, Geräte oder der darauf gespeicherten Informationen sind unverzüglich dem Vorgesetzten und dem Compliance Officer zu melden.
Die Verpflichteten müssen die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte von HEMP RIDER, S.L. sowie Dritter respektieren und jegliche Verletzung dieser Rechte unterlassen.
Die Nutzung der Marke und Erkennungszeichen von HEMP RIDER, S.L. außerhalb des beruflichen Rahmens sowie die Verletzung der Vorschriften zum geistigen Eigentum bezüglich Publikationen, Materialien, Büchern, Ausgaben, Software, audiovisuellen Elementen und anderen damit zusammenhängenden Objekten, die HEMP RIDER, S.L. oder Dritte betreffen, ist ausdrücklich verboten.
19. Auswahl und Wettbewerb von Lieferanten.
Lieferanten sind von den Verpflichteten auszuwählen, wobei Interessenkonflikte vermieden und stets objektive Kriterien wie Kapazität, Bonität, Verdienst, Marktposition, Effizienz, Preis, Qualität und vergleichbare Aspekte angewendet werden müssen.
In jedem Fall sind die Verpflichteten dafür verantwortlich, die Bedürfnisse so transparent zu kommunizieren und zu verbreiten, dass möglichst viele Lieferanten an Auswahl- und Vergabeprozessen teilnehmen können.
20. Allgemeines Verbot der Annahme von Geschenken und persönlichen Vorteilen, direkt oder indirekt.
Unter keinen Umständen dürfen die Verpflichteten Geschenke, Preise, Vorteile, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen von Lieferanten, Kunden oder Dritten annehmen, außer wenn diese aufgrund ihres geringen Wertes oder ihres Charakters als bloße geschäftliche Aufmerksamkeiten den Betrag von 100 Euro im Jahresgesamtwert nicht überschreiten. Unabhängig vom Wert ist es den Verpflichteten niemals erlaubt, Bargeld oder Geschenkgutscheine anzunehmen.
Jedes Geschenk, jeder Preis, Vorteil, Rabatt oder jegliche Vergünstigung, die ein Verpflichteter von einem Lieferanten erhält, ist dem Compliance Officer zu melden, unabhängig von der Höhe des Betrags.
Dieselbe Regelung gilt für Fälle, in denen Geschenke, Preise, Vorteile, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen an Familienmitglieder, Freunde oder an Personen bzw. Organisationen, die mit einem Verpflichteten verbunden sind, übergeben oder gewährt werden.
21. Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die Verpflichteten des Verhaltenskodex übernehmen die Pflicht zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie sind verpflichtet, größte Aufmerksamkeit und berufliche Sorgfalt walten zu lassen, um illegale oder verdächtige Transaktionen zu erkennen, die die Finanzaktivitäten von HEMP RIDER, S.L. für Geldwäsche oder die Finanzierung terroristischer Aktivitäten missbrauchen könnten.
Verpflichtete müssen jede ungewöhnliche, unregelmäßige oder verdächtige Handlung oder Transaktion, die tatsächlich oder potenziell der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dient oder dienen könnte, unverzüglich, dringend und ohne jegliche Verzögerung dem Compliance Officer melden.
22. Absolutes Verbot korrupten Verhaltens.
Die tatsächliche Übergabe, das Versprechen oder das bloße Anbieten jeglicher Zahlungen, Provisionen, Geschenke, Vorteile, Begünstigungen oder Vergütungen an Behörden, öffentliche Verwaltungen, Beamte, politische Parteien, Mitglieder der Staatsorgane, Mitarbeiter oder Führungskräfte von Unternehmen, Privatpersonen, Institutionen oder Organisationen jeglicher Art ist absolut und uneingeschränkt verboten, sei es direkt oder indirekt, auf jegliche Weise. Dieses Verbot gilt für Behörden, Organisationen, Parteien, Unternehmen, Beamte, Mitarbeiter und Führungskräfte sowohl in Spanien als auch in anderen Ländern.
Sollte ein Verpflichteter ein korrupte Angebot oder einen entsprechenden Vorschlag erhalten, muss er dieses ablehnen und unverzüglich dem Compliance Officer melden.
Bestehen Zweifel darüber, ob eine Praxis oder ein Verhalten korrupt ist, muss der Verpflichtete dies unverzüglich dem Compliance Officer melden.
23. Verpflichtung zur Einhaltung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten
Die Verpflichteten dieses Verhaltenskodex verpflichten sich, jegliche Handlungen oder Unterlassungen zu vermeiden, die zur Umgehung der Steuerzahlung oder zur Nichterfüllung der Einzugsverpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung führen könnten.
Wenn Verpflichtete Operationen entdecken, die darauf abzielen, Steuerzahlungen zu umgehen oder die Einhaltung der Sozialversicherungsverpflichtungen zu erschweren, müssen sie dies unverzüglich dem Compliance Officer melden.
24. Verhalten im Bereich des Wettbewerbsrechts
Die Verpflichteten dieses Verhaltenskodex führen ihre Tätigkeiten gemäß den Prinzipien der Loyalität gegenüber dem Unternehmen, Transparenz, Treu und Glauben, gebotener Sorgfalt und Ehrlichkeit aus und vermeiden jegliche Interessenkonflikte sowie die Nutzung vertraulicher, strategischer oder reservierter Informationen des Unternehmens oder verbundener Parteien.
Sollten Verpflichtete aufgrund ihrer Aufgaben Kenntnis von Operationen erlangen, die Marktmissbrauch oder wettbewerbswidriges Verhalten vermuten lassen, so sind sie verpflichtet, dies unverzüglich dem Compliance Officer zu melden.
Verpflichtete dürfen nicht an Praktiken teilnehmen, diese fördern, öffentlich machen oder erleichtern, die den Wettbewerb auf dem Markt unrechtmäßig einschränken oder begrenzen, und sind verpflichtet, solche Praktiken oder deren Anzeichen sofort dem Compliance Officer zu melden.
25. Sorgfaltspflicht bei der Produktentwicklung und -herstellung zum Schutz der Verbraucher und Kunden
Alle Mitglieder der Organisation sorgen für die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Herstellung, Entwicklung oder Produktion von Produkten, um gesundheitliche und sicherheitsrelevante Garantien zum Schutz der Verbraucher zu gewährleisten. Sie überwachen die Einhaltung der gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Prozesse gemäß den geltenden Vorschriften.
MELDUNGEN, UNTERSUCHUNGEN UND NICHTEINHALTUNG
26. Meldungen
Im Rahmen der Kooperationspflicht der Verpflichteten ist auch die Pflicht enthalten, dem zuständigen Bereich und in jedem Fall dem Compliance Officer jegliche Verstöße, von denen Kenntnis oder begründeter Verdacht besteht, zu melden. Die Unterlassung der Meldung von Verstößen stellt eine arbeitsrechtliche Disziplinar- und Gehorsamsverletzung dar.
Meldungen und Informationen zu Verstößen sind dem Compliance Officer zu übermitteln, wobei Meldungen an andere Stellen oder Personen immer und in jedem Fall dem Compliance Officer weitergeleitet werden müssen.
Der Compliance Officer ist für den Empfang, die Registrierung und Untersuchung der Meldungen zuständig und gewährleistet stets die Vertraulichkeit der meldenden Person.
Es muss sichergestellt werden, dass niemand negative Konsequenzen oder Repressalien aufgrund der Ausübung seiner Kooperations- und Meldepflichten erfährt.
Es gilt, die Prinzipien der Integrität, Ehrlichkeit und Treu und Glauben zu beachten; bei nachgewiesener Falschmeldung wird gegen die meldende Person vorgegangen, da diese gegen die genannten Werte verstoßen hat.
Alle Meldungen werden ohne Ausnahme so bearbeitet, dass ihre Existenz dokumentiert wird und eine entsprechende Untersuchung eingeleitet wird.
Meldungen können dem Compliance Officer auf folgenden Wegen übermittelt werden:
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Über den bestehenden Ethik-Kanal von HEMP RIDER, S.L.
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Telefonisch unter 938016493
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Per Post an den Compliance Officer, Viladomat 291, 8º 1ª (08029) Barcelona, Spanien
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Per E-Mail an den Compliance Officer: cumplimientonormativo@thetreecbd.com
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Persönlich oder mündlich an den Compliance Officer: Francesc Galiano Molins